Kann ich einem Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot auferlegen?
Ja, mit Bedingungen.
Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ist im HGB geregelt — schriftlich, höchstens 2 Jahre (§ 74a Abs. 1 HGB). Der Arbeitgeber zahlt eine Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen Vergütung (§ 74 Abs. 2 HGB)…
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